Natürlich ist es erstmal für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer verlockend, das private Handy auch für die Arbeit zu nutzen. Schließlich hat man es immer dabei, es ist vertraut, man kennt sich damit gut aus und man muss sich nicht auch noch um ein weiteres Gerät kümmern. Es spart somit auch ordentlich Geld für den Arbeitgeber. Doch es gibt einige gute Gründe, warum man sein privates Handy besser nicht für die Arbeit verwenden sollte. Die folgenden Situationen zeigen dies ganz deutlich.
Der Chef möchte beispielsweise, dass Sie eine App auf Ihrem privaten Smartphone installieren oder Team-Absprachen per WhatsApp vornehmen? Das mag nicht immer aus böswilliger Absicht geschehen, aber die Vermischung von privat und beruflich gefällt aus gutem Grund nicht jedem. Rechtlich gesehen, brauchen Sie einer solchen Anweisung auch nicht Folge zu leisten. Es handelt sich um das private Eigentum und da darf kein Arbeitgeber Ansprüche stellen. Genau dafür gibt es ja sogenannte Firmen-Handys. In diesem Artikel führe ich alle mir bekannten Gründe auf, wieso man also sein privates Handy bloß nicht für die Arbeit nutzen und wieso auch der Arbeitgeber davon Abstand nehmen sollte.
Kundenkommunikation mit privatem Telefon?
In meiner beruflichen Laufbahn habe ich es tatsächlich schon mitbekommen, dass ein Mitarbeiter die gesamte Kommunikation mit den Kunden für den Arbeitgeber über sein privates Handy abwickeln sollte. Dies hat er leider auch aus “Nettigkeit” getan. Eine ganz blöde Idee, meiner Meinung nach. Denn auch wenn man die Kosten für die Handy-Nutzung sogar zum Teil von der Steuer absetzen kann und es recht günstige Flatrate-Tarife gibt, verstößt man mit einer größtenteils gewerblichen Nutzung eventuell gegen den Vertrag mit dem Anbieter. Dies wird wohl meistens keine Folgen haben, sollte man aber bei einem Privat-Vertrag im Kopf behalten. Die Kündigung kommt sonst schneller ins Haus geflattert, als einem lieb ist. Wer damit vielleicht auch andere Geräte im gleichen Vertrag hat, steht dann erstmal doof da.
Wichtiger sind aber noch die Probleme bzgl. der Vermischung privater und geschäftlicher Kommunikation. Abends einfach das Diensthandy auszumachen, ist so nicht möglich, wenn man für Angehörige und Freunde erreichbar sein möchte. Man könnte natürlich hier auf eine Lösung mit Dualer-Sim zurückgreifen, aber hier ist die Gefahr groß, dass man dann unter der falschen Nummer einem Kunden schreibt oder ähnliche ungute Dinge passieren.
Wenn man außerdem das private Handy für die Arbeit nutzt, gibt man dem Arbeitgeber möglicherweise Zugriff auf seine persönliche Daten, Bilder und Kommunikationen, die man lieber für sich behalten möchte. Zudem kann es passieren, dass der Arbeitgeber das Handy aus Gründen des Datenschutzes oder zur Dokumentation von Arbeitszeiten überwacht. Auf einem privaten Handy ist dies selbstverständlich auch ein Eingriff in sein Privatleben.
Das gleiche Problem hat man übrigens auch, wenn man das private Fahrzeug für den Arbeitgeber nutzen soll. Alles dazu erfahrt Ihr aber in einem weiteren Artikel.
Ist die Nutzung des privaten Handys für den Arbeitgeber noch DSGVO-Konform?
Ein weiterer Nachteil ist die mangelhafte Sicherheit. Besonders privat genutzte Handys sind weniger gut geschützt als Firmen-Handys, da sie deutlich seltener auf dem neuesten Stand der Technik sind und dementsprechend auch unregelmäßiger Sicherheitsupdates erhalten. Wenn man dann sensible Unternehmensdaten auf einem unsicheren Gerät speichert, kann dies zu Datenverlust oder Datendiebstahl führen. Dies alleine sollte daher für den Arbeitgeber Grund genug sein, direkt Firmen-Handys zur Verfügung zu stellen und auf die berufliche Nutzung von privaten Handys zu verzichten.
Da Sie das Handy ja auch privat nutzen, ist es sicherlich möglich, dass Sie auch mal versehentlich mit schädlicher Software in Berührung kommen oder sich eine eher unseriöse App herunterladen. Der Datenschutz wird somit nicht ohne Missachtung der strengen DSGVO-Regeln auskommen können, zumal diese auch besondere Sicherheitsmaßnahmen bedeuten würden, für die es spezielle Apps und Software geben muss, die sehr kostenintensiv sein können, wenn man sie beispielsweise für verschiedene Smartphone-Typen und Generationen auslegen lassen muss.
Ebenfalls ist es interessant in Bezug auf Datenschutz und in solchen Belangen zu wissen, was eigentlich beim Verlassen des Unternehmens geschieht. Es ist Ihre private eigene Rufnummer und vermutlich haben Sie auch alle beruflichen Kontakte auf Ihrem privaten Handy abgespeichert und werden diese “mitnehmen”. Eigentlich ein klarer Nachteil für den Arbeitgeber. Dass Sie Ihre Rufnummer abgeben und das Handy inkl. der Daten da lassen, kann er schließlich nicht verlangen. Sind Sie beispielsweise im Vertrieb tätig, nehmen Sie wohl leider alle Kunden gleich mit, wenn Sie das Unternehmen verlassen. Vertraglich kann man natürlich die “Nutzung” dieser Kontaktdaten unterbinden, aber wenn Sie nicht mehr Teil des Unternehmens sind, ist es sehr schwierig, dies auch zu kontrollieren.
WhatsApp zur Kommunikation mit Kollegen und Chef?
Zur Abstimmung im Team sollen Sie sich WhatsApp installieren und der Teamgruppe beitreten? Das mag zwar recht einfach gehen und eine nette Idee sein, damit der Arbeitgeber kein Geld für Firmen-Handys oder andere Kommunikationsmittel ausgeben muss. Folge leisten muss man einer solchen “Anweisung” mit seinem privaten Handy aber nicht. Insbesondere ist das Ganze auch datenschutztechnisch nicht sauber. Ich persönlich bin auch einer solchen Gruppe beigetreten und man muss schon ziemlich vorsichtig sein, was man dann in seinem Status postet oder was auf den Profilbildern zu sehen ist. Es kann schnell zu heiklen Situationen kommen, besonders im Fall einer Krankschreibung oder ähnlichem.
Auch aufpassen sollte man, mit welchem Kollegen man seine private Nummer austauscht. Selbst wenn man sich mit jemandem privat gut versteht, kann es sein, dass man plötzlich zu beruflichen Fragen kontaktiert wird. Wer das nicht möchte, sollte Freunde auf der Arbeit auch Freunde auf der Arbeit sein lassen und die Kommunikation nicht allzu sehr in die Freizeit holen. Ansonsten kann es passieren, dass man gefragt wird, was man eigentlich im Vergnügungspark gemacht hat, als man “keine Zeit” hatte, die Schicht zu übernehmen. Eine unschöne Ausgangslage, die auch innerhalb eines Teams auf der Arbeit zu Reibereien führen kann. Und zusätzlichen Stress auf der Arbeit können wir alle nicht gebrauchen.
Muss ich die Corona-Warn-App installieren?
Man findet tatsächlich sehr viele Beiträge im Netz darüber, dass Arbeitgeber von ihren Mitarbeitern verlangt haben sollen, die Corona-Warn-App auf ihrem Mobiltelefon zu installieren. Aber auch das ist eine private und freie Entscheidung, selbst wenn es wohl in Bezug auf die Pandemie-Eindämmung Vorteile gebracht haben könnte. Wenn der Arbeitgeber diese App voraussetzen möchte, dann muss er folglich auch ein Gerät dafür zur Verfügung stellen. Wir haben alle mitbekommen, dass besonders die Smartphones der älteren Generationen eine solche App nicht unterstützen und niemand kann von Ihnen verlangen, dass Sie sich für die Arbeit ein neues Smartphone zulegen. Also lassen Sie sich auch nicht von netten Angeboten des Chefs locken, dass er dann für Sie die Mobilfunkrechnung übernehmen wird. Sie binden sich damit einen Klotz ans Bein und geben einiges an Privatsphäre auf.
Stressfrei aus der Nummer rauskommen?
Man kann natürlich mit rechtlichen Schreiben und Gesetzestexten oder Ausdrucken von Anwaltsseiten beim Chef aufschlagen. Wenn man ansonsten keinen Ärger auf der Arbeit hat und wegen dieser einen Sache auch keine Streitereien anfangen möchte, kann man sich aber auch möglichst defensiv aus dieser Sache herausziehen:
- Soll man beispielsweise mit seinem privaten Handy geschäftlich telefonieren, so sagt man einfach, dass man keine Flatrate hat.
- Möchte der Arbeitgeber, dass irgendeine spezielle App installiert wird, kann man sagen, man hätte ein so altes Handy, dass man dort gar keine Apps installieren kann.
- Wird verlangt, dass man beispielsweise WhatsApp nutzt, sagt man, dass man generell keine Messenger-Apps auf dem Handy nutzt.
Ist man schon “gefangen” und Mitglied einer Gruppe oder der Chef hat einen als Kontakt, kann einem auch keiner verbieten, alles stumm zu schalten und diese zu blockieren. Auf Nachfragen, warum man nicht reagiert hat, kann man einfach sagen, dass WhatsApp nicht mehr funktioniert und man es nicht mehr nutzt oder man zuhause das Handy eh nicht mehr nutzt und seine Zeit sinnvoller verbringt.
Hat man ein sehr gutes Verhältnis zu seinem Arbeitgeber, dann kann man selbstverständlich auch einfach mit der Wahrheit rausrücken und sagen, dass die Trennung von Arbeit und Freizeit somit nicht mehr gewahrt werden kann. Wenn man das gleiche Gerät für beides verwendet, kann es eben sehr schwierig werden, klar zwischen Arbeitszeit und Freizeit zu unterscheiden. Es kann zu einer Überlastung und damit zu einer Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit führen, wenn man ständig erreichbar ist und auch außerhalb der Arbeitszeiten mit Arbeitsanfragen bombardiert wird. Dem Arbeitgeber sollte dies daher ein Anliegen sein, darauf Rücksicht zu nehmen und seine Angestellten nicht zusätzlich zu belasten.
Muss ich meinem Arbeitgeber eine Telefonnummer mitteilen?
Vermutlich macht es Sinn, dem Arbeitgeber eine aktuelle Telefonnummer mitzuteilen, damit dieser einen bei irgendwelchen Unklarheiten oder z. B. im Krankheitsfall kontaktieren kann. Allerdings weiß man nur zu gut, wie es tatsächlich laufen kann. Man hat einen freien Tag und dem Chef fällt ein, dass er noch etwas fragen muss und er holt sich aus der Personalabteilung die private Nummer und ruft einen wirklich an! Das ist nicht selten und ist schon des Öfteren bei mir und im Freundeskreis oder bei Verwandten passiert.
So kam es vor, dass bei einem Familienmitglied der Arbeitgeber den neuen Dienstplan auf die Mailbox gesprochen hatte, obwohl eine Krankschreibung vorlag.
Bei einem ehemaligen Kollegen ging es sogar so weit, dass er sich ein zweites privates Handy besorgen musste, damit er zumindest weiterhin für die Familie erreichbar sein konnte, ohne sofort vom Arbeitgeber gestört zu werden, sobald dieser gesehen hatte, dass man online war. Ob er das für eine geschäftliche Nachfrage während eines freien Tages darf oder nicht, soll hier gar nicht das Kernthema sein. Fakt ist, dass es wohl den meisten Arbeitnehmern sauer aufstoßen wird.
Welche Rufnummer teile ich dem Arbeitgeber mit?
Wenn man also irgendwann mal eine neue Telefonnummer bekommen hat und diese seinem Arbeitgeber “vergessen” hat mitzuteilen, dann ist das keine böswillige Absicht. Mein Mann hat nach der Abmeldung unserer alten Festnetznummer auch nicht die neue Nummer bei seinem alten Arbeitgeber angegeben. Wenn man darauf angesprochen wird, kann man sich dafür entschuldigen und z. B. eine der ungenutzten Nummern, die man eventuell vom Telefonanbieter bekommt angeben, um auch weiterhin nicht genervt zu werden. Dies hat den Vorteil, dass man sich für diese Nummer auch ansehen kann, ob man angerufen wurde. Wer keine weiteren gratis Rufnummern hat, kann sich sogar bei Dienstleistern wie Fonial kostenlos Rufnummern sichern. Wenn man die Anrufe auch gar nicht entgegennehmen möchte, braucht man bei diesen auch nichts großartig zu konfigurieren.
Erreichbarkeit in der Bewerbungsphase
Für einen Bewerbungsprozess kann es durchaus Sinn machen, sich eine solche Extra-Nummer zu nehmen oder sich eine Prepaid-Karte zu holen, um die Nummer nach erfolgreichem Bewerben wieder in der Versenkung verschwinden zu lassen. Je nachdem, mit wem man alles Kontakt hatte, kann man hierdurch auch unnötig gewordene Anrufe von Recruitern wieder los werden. Nicht selten schieben diese sich ja auch untereinander mal Nummern zu, um sich Provisionen zu sichern.
Fazit
Um also die sensible Privatsphäre zu schützen, die eigene Work-Life-Balance zu wahren und die Sicherheit von Unternehmensdaten zu gewährleisten, ist es ratsam, das private Handy NICHT für die Arbeit zu nutzen. Stattdessen sollte man auf ein Firmen-Handy oder einen separaten Arbeits-Laptop zurückzugreifen und darauf bestehen, soll man für den Arbeitgeber und Kunden erreichbar sein. Auf diese Weise kann man sicher sein, dass man gut geschützt und abgekapselt von der Arbeit ist, wenn man sich im Privatleben befindet. Ebenso kann sich der Arbeitgeber besser fühlen, wenn er weiß, dass seine wichtigen Kundendaten nicht auf privaten Handys seiner Angestellten verteilt rumliegen.
23. Februar 2024 at 23:28
Hallo,
erst mal vielen Dank für die vielen Informationen.
Ich hätte aber eine Frage, wenn mein Smartphone von Arbeitgeber 1 zum Teil gesponsert worden ist, da ich es für die Arbeit brauche. Bei dem arbeite ich im Mini Job. Jetzt habe ich bei Arbeitgeber 2 einen Midi Job angenommen, der verlangt, das ich eine App zur Kommunikation und für die Lohnabrechnung auf dem gleichen (privatem) Smartphone installiere. Kann ich das irgendwie ablehnen, da ich auf gar keinen Fall eine App vom Arbeitgeber möchte. Kann ich verlangen, das mir die Lohnabrechnung per Mail gesendet wird?
12. März 2024 at 21:16
Hallo Triskele,
entschuldige bitte die verspätete Antwort und vielen Dank für deine Nachfrage. Das klingt nach einer etwas verzwickten Situation. Allerdings kann ein Arbeitgeber nie verlangen, dass du auf deinem (privaten) Handy Apps installierst. Ob das nicht dein eigenes ist, zumindest anteilig, ist dafür erst einmal egal. Du könntest aber sagen, dass du kein privates Handy besitzt und dieses Handy nur für deinen anderen Arbeitgeber nutzen darfst. Das wäre ja zudem nicht einmal eine Ausrede.
Die einzige Lösung für Arbeitgeber 2 wäre, dir auch ein Handy zur Verfügung zu stellen, wenn er unbedingt auf Nutzung der Apps besteht. Sofern mir bekannt, gibt es keine Pflicht, dass man für Gehaltsabrechnungen eine App nutzen müsste. Vermutlich ist der Arbeitgeber sogar in der Pflicht, die Daten auf eine Art zuzustellen, die auf jeden Fall funktioniert. Als PDF per E-Mail oder eben klassischer Ausdruck per Post, das dürfte wohl für jeden Arbeitgeber zumutbar sein.
Zur Sicherheit kannst du dir hier natürlich noch rechtlichen Beistand holen.
Liebe Grüße
Angeline Langner