Eine eigene Kündigung kann verschiedene Gründe haben, sei es eine berufliche Neuorientierung oder allgemeine Unzufriedenheit am Arbeitsplatz. Doch bei einer selbstverschuldeten Kündigung besteht bedauerlicherweise auch die Gefahr einer Sperrzeit beim Arbeitsamt, die den Anspruch auf Arbeitslosengeld mindert. Diese Sperrzeit umfasst in der Regel ganze drei Monate. Wer hier nicht ausreichend Geld gespart hat, wird in der Zeit ordentlich ins Schwitzen kommen, denn Rechnungen müssen ja trotzdem bezahlt werden. In diesem Artikel erfährst du allerdings, wie du trotz eigener Kündigung eine Sperrzeit vermeiden kannst und welche wichtigen Schritte du dabei beachten solltest.

Kann ich selbst kündigen, ohne beim Arbeitsamt eine Sperre zu bekommen?

Um die Frage kurz und direkt zu beantworten: Ja, aber es ist nicht immer so einfach!
Folgende Punkte werden dir helfen, diese Sperrzeit möglichst zu umgehen und das Risiko dafür zu minimieren. Eine “Gelinggarantie” gibt es natürlich leider nicht, da jedes Amt auch etwas anders “gestrickt” ist. Es ist aber immer ein Versuch wert!

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