{"id":1064,"date":"2023-05-05T20:41:09","date_gmt":"2023-05-05T18:41:09","guid":{"rendered":"https:\/\/www.jobfails.de\/?p=1064"},"modified":"2024-01-05T01:00:45","modified_gmt":"2024-01-05T00:00:45","slug":"muss-ich-mein-nebengewerbe-meinem-arbeitgeber-melden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.jobfails.de\/muss-ich-mein-nebengewerbe-meinem-arbeitgeber-melden\/","title":{"rendered":"Muss ich mein Nebengewerbe meinem Arbeitgeber mitteilen?"},"content":{"rendered":"
In der heutigen Zeit reicht uns oftmals ein einzelner Job nicht mehr aus. Wer aber nun auch noch gen\u00fcgend Zeit f\u00fcr seine Familie, Freunde und Freizeit haben m\u00f6chte, der schafft es kaum, einen Minijob nebenher auszuf\u00fchren. Wieso also nicht ein Nebengewerbe starten, bei dem man selbstst\u00e4ndig arbeitet und sich die Zeiten passend einteilen kann?<\/p>\n
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Wenn du ein Nebengewerbe oder eine Nebent\u00e4tigkeit aus\u00fcbst, stellt sich allerdings oft die Frage, ob du deinen Arbeitgeber auch dar\u00fcber informieren musst oder nicht. Die Antwort darauf h\u00e4ngt von verschiedenen Faktoren ab und ist nicht immer einfach zu beantworten. In diesem Blogartikel werden wir uns genauer mit dem Thema befassen und einige wichtige Aspekte erl\u00e4utern, die du dabei ber\u00fccksichtigen solltest.<\/p>\n
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Zun\u00e4chst einmal ist es wichtig zu kl\u00e4ren, was ein Nebengewerbe \u00fcberhaupt ist. Ein Nebengewerbe bezeichnet eine selbstst\u00e4ndige T\u00e4tigkeit, die eine Person neben ihrem Hauptberuf aus\u00fcbt. Es handelt sich hierbei um eine Erwerbst\u00e4tigkeit, die neben dem regul\u00e4ren Einkommen erzielt wird. Ein Nebengewerbe kann verschiedene Formen annehmen, wie beispielsweise das Anbieten von Dienstleistungen oder der Verkauf von Waren. Wichtig ist, dass es sich um eine selbstst\u00e4ndige T\u00e4tigkeit handelt, bei der die Person eigenverantwortlich agiert und nicht in einem Angestelltenverh\u00e4ltnis steht. Um ein Nebengewerbe anzumelden, muss in der Regel ein Gewerbeschein beim zust\u00e4ndigen Gewerbeamt beantragt werden. Es ist zu beachten, dass dabei bestimmte Regeln und Vorschriften, wie beispielsweise Steuervorschriften, bei der Aus\u00fcbung eines Nebengewerbes ber\u00fccksichtigt werden m\u00fcssen.<\/p>\n
Die Anmeldepflicht einer Nebent\u00e4tigkeit beim Amt h\u00e4ngt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Art und dem Umfang der Nebent\u00e4tigkeit sowie der jeweiligen gesetzlichen Regelungen in deinem Land oder Region. In der Regel musst du jedoch eine Nebent\u00e4tigkeit beim Amt anmelden, wenn diese steuerpflichtig ist oder als Gewerbe angemeldet werden muss.<\/p>\n
Im Allgemeinen solltest du also eine Nebent\u00e4tigkeit beim Amt anmelden, wenn du selbstst\u00e4ndig t\u00e4tig bist und Eink\u00fcnfte aus dieser T\u00e4tigkeit erzielst. Je nach Art und Umfang der Nebent\u00e4tigkeit kann es sein, dass du dich als Freiberufler\/in, Gewerbetreibende\/r oder auch als Kleingewerbetreibende\/r anmelden musst. Auch eine Anmeldung als Freiberufler\/in oder Gewerbetreibende\/r kann von Land zu Land unterschiedlich sein, daher solltest du dich im Zweifelsfall bei deinem\u00a0 zust\u00e4ndigen Gewerbeamt oder Finanzamt informieren.<\/p>\n
Wenn du als Arbeitnehmer\/in eine Nebent\u00e4tigkeit aus\u00fcbst und neben deinem Gehalt zus\u00e4tzliche Eink\u00fcnfte erzielst, musst du diese Eink\u00fcnfte in der Regel in deiner Steuererkl\u00e4rung angeben. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine steuerpflichtige oder eine steuerfreie T\u00e4tigkeit handelt. Du musst die Eink\u00fcnfte angeben und gegebenenfalls Steuern darauf zahlen. In jedem Fall empfiehlt es sich, sich im Vorfeld genau \u00fcber die Anmeldepflicht und die damit verbundenen steuerlichen und rechtlichen Vorschriften zu informieren und gegebenenfalls professionellen Rat einzuholen.<\/p>\n
Nun stellt sich zus\u00e4tzlich die Frage, ob du dein Nebengewerbe deinem Arbeitgeber mitteilen musst. Grunds\u00e4tzlich gibt es hier keine klare gesetzliche Regelung, die besagt, dass du deinen Arbeitgeber dar\u00fcber informieren musst. Es kann jedoch sein, dass sich aus deinem Arbeitsvertrag oder aus betrieblichen Regelungen ein Mitteilungs- oder Genehmigungserfordernis ergibt. In diesem Fall solltest du dich auf jeden Fall an diese Vorgaben halten.<\/p>\n
Auch wenn du rechtlich nicht dazu verpflichtet bist, dein Nebengewerbe deinem Arbeitgeber mitzuteilen, kann es dennoch sinnvoll sein, dies zu tun. Insbesondere dann, wenn es sich um eine T\u00e4tigkeit handelt, die in Konkurrenz zu deinem Arbeitgeber steht oder zeitlich und\/oder inhaltlich mit deinem Hauptberuf kollidiert. In diesen F\u00e4llen kann es zu Interessenkonflikten kommen, die im schlimmsten Fall zu einer K\u00fcndigung f\u00fchren k\u00f6nnen.<\/p>\n
Indem du deinen Arbeitgeber \u00fcber dein Nebengewerbe informierst, zeigst du Offenheit und Transparenz und vermeidest m\u00f6gliche Konflikte im Vorfeld. Zudem kann dein Arbeitgeber in manchen F\u00e4llen auch hilfreiche Tipps und Ratschl\u00e4ge geben oder sogar bereit sein, dich bei deinem Nebengewerbe zu unterst\u00fctzen.<\/p>\n