{"id":724,"date":"2020-05-28T02:49:30","date_gmt":"2020-05-28T00:49:30","guid":{"rendered":"https:\/\/www.jobfails.de\/?p=724"},"modified":"2022-12-27T15:09:13","modified_gmt":"2022-12-27T14:09:13","slug":"wie-funktioniert-kurzarbeit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.jobfails.de\/wie-funktioniert-kurzarbeit\/","title":{"rendered":"Wie funktioniert Kurzarbeit?"},"content":{"rendered":"
Kurzarbeit kennen wir in der Regel bisher nur aus der Saison-Arbeit oder aus Betrieben, die zu bestimmten Jahreszeiten keine Auftr\u00e4ge generieren. Doch besonders in der aktuellen Situation sind auch viele andere Betrieben gezwungen, ihre Arbeitnehmer in die Kurzarbeit zu schicken. Vom gro\u00dfen B\u00e4ckereibetrieb, bis hin zur Lieblings-Kneipe um die Ecke, jeder kann betroffen sein.
\nZurecht fragen sich nun daher viele Arbeitnehmer, wie funktioniert die Kurzarbeit?<\/p>\n
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Als Kurzarbeit bzw. Kurzarbeitergeld bezeichnet man eine Leistung aus seiner Arbeitslosenversicherung, welche den Verdienstausfall zu einem gewissen Teil ausgleichen soll. Um Kurzarbeitergeld erhalten zu k\u00f6nnen, muss der Arbeitgeber die regelm\u00e4\u00dfige Arbeitszeit verk\u00fcrzen und eine Meldung an die zust\u00e4ndige Agentur f\u00fcr Arbeit geben. Diesen Schritt gehen die Betriebe in der Regel dann, wenn die wirtschaftliche Lage zu schlecht geworden ist, also aus konjunkturellen Gr\u00fcnden. Ziel damit ist es,\u00a0 den Arbeitsplatz weiterhin zu erhalten, obwohl die finanzielle Situation der Unternehmen Entlassungen als Folge haben w\u00fcrden.<\/p>\n
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Wie hoch das Kurzarbeitergeld ausf\u00e4llt, richtet sich nach dem jeweiligen finanziellen Verlust, nach Abzug der Steuern. In der Regel werden 60% des Nettoentgelts gezahlt, welches f\u00fcr einen ausgefallen ist. Sofern mindestens ein Kind im Haushalt lebt, erh\u00f6ht sich das Kurzarbeitergeld auf 67%. Die entsprechende Berechnungstabelle <\/a>, auch f\u00fcr Geringverdiener<\/a>, stellt die Agentur f\u00fcr Arbeit auf ihrer Webseite zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n In der Zeit, in der man das Kurzarbeitergeld bezieht, kann es jedoch dazu kommen, dass die Agentur f\u00fcr Arbeit Besch\u00e4ftigungsangebote unterbreiten wird, die man in der \u00fcbrigen Zeit aus\u00fcben k\u00f6nnte. Der daraus resultierende Verdienst w\u00fcrde dann nat\u00fcrlich dem Kurzarbeitergeld angerechnet werden. Die Besch\u00e4ftigungsangebote hat man allerdings in der aktuellen Situation eher weniger zu bef\u00fcrchten, denn in der Corona-Krise stehen nicht sonderlich viele Angebote zur Verf\u00fcgung, weshalb es ja auch so viel angemeldete Kurzarbeit gibt.<\/p>\n <\/p>\n Der Bezugszeitraum von Kurzarbeitergeld liegt in der Regel bei einer H\u00f6chstdauer von 12 Monaten, wurde jedoch nun aufgrund der Corona-Situation auf 24 Monate verl\u00e4ngert. Ist die Kurzarbeiter l\u00e4nger als 3 Monate am St\u00fcck unterbrochen, so beginnt der Berechnungszeitraum von Neuem und es kann wieder 12 Monate lang (bzw. 24 Monate zu Corona-Zeiten) Kurzarbeitergeld bezogen werden.<\/p>\n Diese Frage ist nicht unberechtigt, denn nicht selten kommt es aktuell vor, dass Familien oder Alleinverdiener mit dem Kurzarbeitergeld nur schlecht oder gar nicht \u00fcber die Runden kommen. Daher \u00fcberlegen tats\u00e4chlich einige Arbeitnehmer, sich nebenbei etwas dazu zu verdienen. Aber ist das denn auch erlaubt, bzw. rentabel?<\/p>\n Nehmen Besch\u00e4ftigte w\u00e4hrend des Bezugs von Kurzarbeitergeld eine zus\u00e4tzliche Arbeit auf, wird das hinzu verdiente Entgelt auf das Kurzarbeitergeld angerechnet, denn es liegt eine Erh\u00f6hung des tats\u00e4chlichen erzielten Entgelts vor. Aufgrund der Corona-Krise bleibt der Nebenverdienst bei Aufnahme einer Nebenbesch\u00e4ftigung in einem systemrelevanten Bereich (wie beispielsweise im medizinischen Bereich) in der Zeit vom 01.04.2020 bis 31.10.2020 anrechnungsfrei, sofern das Entgelt aus dem Nebeneinkommen mit dem verbliebenen Ist-Entgelt das Soll-Entgelt nicht \u00fcbersteigt. Ein Minijob (450 Euro\/Monat) bleibt stattdessen vollst\u00e4ndig anrechnungsfrei.<\/p>\n Hat man jedoch die Nebent\u00e4tigkeit, zum Beispiel aus dem Nebengewerbe, bereits vor dem Beginn der Kurzarbeit ausge\u00fcbt, so finden keine Anrechnungen darauf statt. Ein weiterer Grund also, wieso man ein Nebengewerbe anmelden sollte. Weitere Gr\u00fcnde f\u00fcr ein Nebengewerbe findet ihr in meinem anderen Blog-Artikel: Sollte man als Arbeitnehmer noch ein Nebengewerbe anmelden?<\/em>\u00a0<\/a><\/p>\n Der Arbeitgeber meldet die Kurzarbeit bei der Agentur f\u00fcr Arbeit an und zahlt euch weiterhin auch euren (geminderten) Lohn. Die Zahlung erfolgt somit nicht \u00fcber die Agentur f\u00fcr Arbeit direkt an die Arbeitnehmer. Sofern das Kurzarbeitergeld unzureichend ausf\u00e4llt, k\u00f6nnen zus\u00e4tzliche Leistungen, wie das Wohngeld, bei der Agentur f\u00fcr Arbeit beantragt werden. Hierzu werdet ihr am besten pers\u00f6nlich bei dem jeweiligen Berater vor Ort in der Agentur unterst\u00fctzt.<\/p>\n <\/p>\n Die Bundesregierung hat sich aktuell dazu beschlossen, das Kurzarbeitergeld zu erh\u00f6hen und das Sozialschutz Paket II eingef\u00fchrt. Dies bedeutet, dass sich f\u00fcr Besch\u00e4ftigte, deren Arbeitszeit sich um 50 % verk\u00fcrzt hat, das Kurzarbeitergeld ab dem 4. Monat auf 70 % (bzw. 77 % mit Kindern) und ab dem 7. Monat sogar auf 80 %(bzw. auf 87 % mit Kindern) steigt. Diese Regelung soll auch vorerst bis zum Jahresende gelten.<\/p>\n F\u00fcr die Hinzuverdienste hat sich die Regelung ebenfalls angepasst, sodass zwischen dem 01.05.2020 bis zum 31.12.2020 in allen Berufen bis einschlie\u00dflich des bisherigen Monatseinkommens ein Hinzuverdienst gestattet ist. Die zuvor beschriebene Beschr\u00e4nkung auf systemrelevante Berufe wurde aktuell aufgehoben.<\/p>\nWie lange kann ich das Kurzarbeitergeld beziehen?<\/h4>\n
Kann man denn neben dem Kurzarbeitergeld noch etwas dazu verdienen?<\/h4>\n
Woher erhalte ich das Kurzarbeitergeld?<\/h4>\n
Nachtrag vom 01.06.2020:<\/h4>\n